Facebook, Twitter oder Instagram gehören für Viele selbstverständlich zum Kommunikations-Alltag. Für Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen sind die sozialen Netzwerke wichtige Kommunikationskanäle. Natürlich auch zu Weihnachten und insbesondere zu Corona-Zeiten.
Unternehmen und öffentliche Stellen haften
Insbesondere Firmen und öffentliche Stellen müssen sich aber im Klaren darüber sein, dass sie dazu beitragen, dass personenbezogene Daten der Nutzer an die Plattformbetreiber gegeben werden, welche entsprechend ihrer Absichten, diese Daten nachnutzen.
Bei Social Media Angeboten stellt sich aus Sicht des Datenschutzes immer wieder die Frage: Was wird mit den Daten bezweckt, wie werden die Daten kommerziell verwendet, wer ist überhaupt der technische Betreiber und wo hat er seinen Unternehmenssitz. Aus Sicht des Nutzers ist es nämlich wichtig zu wissen, wie der Verwendung seiner Daten widersprechen kann und wer der richtige Ansprechpartner ist.
Wir kennen die Problematik aus der Praxis.
Unternehmen, Kommunen und soziale Einrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern sind selbstverständlich auch in den sozialen Netzwerken aktiv und betreiben auch die eine oder andere Fanpage auf Facebook.
Eine Fanpage einzurichten ist schnell gemacht und viele Nutzer finden sich fix zurecht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich 2018 jedoch mit der Frage beschäftigen müssen, wer eigentlich datenschutzrechtlich dafür verantwortlich ist. In seiner Entscheidung vom 5. Juni 2018 hat er hierzu festgestellt, dass nicht nur Facebook, sondern auch der Betreiber der Fanpage verantwortlich zu machen ist, soweit durch den Besuch der Facebook Fanpage personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Betreiber wird in die Pflicht genommen
Das bedeutet, dass Sie als Fanpage-Betreiber eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Nutzungsdaten benötigen. Und Sie müssen die Pflichten des Verantwortlichen im Sinne des Datenschutzes erfüllen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat dies noch einmal konkretisiert und den Datenschutzaufsichtsbehörden – bei uns im Nordosten ist das „Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern“ – zugestanden, gegen die Betreiber von Facebook Fanpages vorgehen zu können, sollten Verstöße festgestellt werden.