Externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberatung
DSGVO, BDSG, DSG M-V oder DSG-EKD? - Wir begleiten Sie
In der Europäischen Union gilt ein einheitliches Datenschutzrecht. Es wird durch die Datenschutz-Grundverordnung (auf DS-GVO) geregelt. Neu und ungewohnt ist die Rechtsform, in der das neue Datenschutzrecht erlassen wurde, nämlich in Form einer europäischen Verordnung. Solche Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU. Eine Umsetzung durch den Gesetzgeber in den einzelnen Mitgliedstaaten braucht es hierbei nicht mehr. Jedoch können die nationalen Gesetzgeber noch ergänzende Regelungen treffen. Dies ist in Deutschland durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und auf Landesebene durch das Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommerns erfolgt.
Neu ist auch, dass der europäische Gesetzgeber die Datenschutzaufsichtsbehörden ermächtigt hat, bei Verstößen hohe Geldbußen, in Höhe von bis zu 20.000.000 Euro, bzw. bis zu 4 % des Weltjahresumsatzes festzusetzen. Dies ist auch einer der Gründe, warum die neuen Anforderungen an den Datenschutz auch bei Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Beachtung finden. Es lohnt sich daher gewiss, sich mit den Artikeln der DSGVO und den Paragrafen des BDSG vertraut zu machen, sowie die Dokumentationen und Verfahren im eigenen Unternehmen im Hinblick auf den Datenschutz kontinuierlichen Überprüfungen zu unterziehen.
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Beratung
Fachkundige Beratung durch zertifizierte Datenschutzexperten und erfahrene Juristen
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Schulung
Gelebter Datenschutz durch Schulung der Mitarbeiter
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IT-Sicherheit
Prüfung des Schutzniveaus durch IT-Experten
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Analyse
Branchen- und Lösungsorientierte Beratung durch langjährige Berater.
Unser Beratungskonzept für sinnvollen Datenschutz
Je nach Anforderungsprofil und Unternehmensgröße bieten wir Ihnen unterschiedliche Pakete an oder konfigurieren einen individuellen Schutz für Ihre Bedürfnisse. Das Netzwerk Datenschutz Nordost richtet sich in erster Linie an kleine und mittelständische Unternehmen, freiberuflich Tätige und Vereine sowie an Kommunen und Einrichtungen der Sozialwirtschaft.
Gerade Sie arbeiten ständig mit Daten von Mitarbeitern, Kunden, Mandanten, Patienten oder Mitgliedern, ohne dass von Ihnen verlangt werden kann „Datenschutz-Profis“ zu sein. In der Regel verfügen sie auch nicht über eigene Rechtsabteilungen, die die Geschäftsführung oder den Vorstand unterstützen könnten; gleichwohl müssen sie jedoch dafür sorgen, dass es im Umgang mit personenbezogenen Daten rechtskonform zugeht.
Gerne unterstützen wir Sie von Datenschutz Nordost dabei und beraten Sie umfassend. Wir prüfen, was zu veranlassen ist, um keine Schwierigkeiten bezüglich des Datenschutzes zu bekommen. Wir begleiten Sie mithilfe von Checklisten und Musterlösungen, analysieren die einzelnen Datenverarbeitungsschritte innerhalb Ihres Unternehmens, erstellen mit Ihnen Verfahrensverzeichnisse und Auftragsverarbeitungsverzeichnisse. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die technischen und organisatorischen Maßnahmen, und erstellen Handlungsempfehlungen, wie im jeweiligen Einzelfall vorzugehen ist.
Die zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen begleiten Sie mit digitalen Projektmanagement-Methoden und onlinebasierter Datenschutzsoftware. Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierungen zum Themenfeld Datenschutz im Unternehmen führen wir in Mecklenburg-Vorpommern gerne bei Ihnen vor Ort oder als Online-Schulung durch.

Bestellung externer Datenschutzbeauftragter
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1. Kontakt aufnehmen
Schreiben Sie uns oder rufen Sie einfach kurz durch - wir erstellen Ihnen auf Basis einer ersten Analyse ein für Sie unverbindliches Angebot zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.
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2. Erstanalyse
Im persönlichen Gespräch stellen wir unseren Beratungsansatz vor und besprechen die benötigten Unterstützungsbereiche. Dies kann die Analyse ihrer tagtäglichen Verarbeitungstätigkeiten sein, das Anlegen und Formulieren von Verarbeitungsverzeichnissen, die Erstellung von Datenschutzhinweisen auf der Webseite und in Verträgen aber auch Hilfe bei aktuellen Datenpannen.
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3. Ermittlung Ist-Zustand
Wir ermitteln den aktuellen Ist-Zustand hinsichtlich Ihrer unternehmensinternen Datenschutzmaßnahmen und bereiten einen qualifizierten Überblick über ihre bisherigen Datenverarbeitungen auf. Diese beinhalten die Erfassung, Analyse und Bewertung von Prozessen in Ihrem Unternehmen. Zum Schutz von personenbezogenen Daten und bestehender Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, vereinbaren wir geeignete technische und organisatorische Maßnahmen miteinander.
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4. Datenschutz-Management-System
Wir stellen Ihnen ein onlinebasiertes Datenschutz-Management-System zur Verfügung, welches Ihr individuelles Datenschutzkonzept abbildet. Wir unterstützen Sie bei Vereinbarungen datenschutzrechtlicher Belange gegenüber Ihren Mitarbeitern im Einklang mit den Unternehmenskriterien.
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5 . Externer Datenschutzbeauftragter
Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen fortlaufend für die Optimierung und bei Anfragen Betroffener ebenso zur Verfügung, wie bei der Kommunikation gegenüber Aufsichtsbehörden. Aber auch bei der Meldung von Datenpannen unterstützen wir Sie schnell und unkompliziert.
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6. Förderung
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir diverse Fördermöglichkeiten von Bund und Land. Weitere Informationen zu möglichen Fördermitteln finden Sie im Bereich Datenschutz -Förderungen.