E-Rezept nicht per E-Mail

Praxen und Apotheken müssen beim E-Rezept den Weg der Übertragung beachten. Einige Ärzte können ihren Patienten bereits das E-Rezept ausstellen. Auch zunehmend mehr Apotheken können die neue Rezeptform bereits akzeptieren. Jedoch ist der flächendeckende Einsatz noch nicht möglich.

Wie kommt das E-Rezept sicher zum Patienten?

Einerseits können Patienten die E-Rezept-App nutzen. Voraussetzung ist eine kompatible Gesundheitskarte und ein aktuelles Smartphone, auf dem die App installiert ist. Alternativ kann der Data Matrix-Code, der ähnlich aussieht wie ein QR-Code, beim Arzt ausgedruckt werden, um ihn anschließend beim Apothekenbesuch einscannen zu lassen.

Wie die Landesdatenschutzbehörde aus Kiel (ULD) nun mitgeteilt hat, können Verfahren, die den Data Matrix-Code unverschlüsselt übersenden, wie eine einfache E-Mail oder SMS, nicht genutzt werden.

Verschlüsselter Versand von E-Rezepten ist Pflicht

Arztpraxen sind nach wie vor in der Pflicht, die Verordnungen auf sicherem Weg an ihre Patienten zu übermitteln oder auszuhändigen. “Wer im Besitz dieses Codes ist, kann damit die zentral gespeicherte vollständige ärztliche Verordnung mit Namen der versicherten Person, deren Geburtsdatum, Kontaktdaten der Ärztin oder des Arztes, Ausstellungsdatum der Verordnung sowie die verschreibungspflichtigen Arzneimittel einsehen. Dies gehört beispielsweise zu der Funktionalität von Apps im Apothekenumfeld, mit denen man online Medikamente bestellen kann. Ein Schutz gegen Missbrauch – z. B. eine Prüfung, ob jemand berechtigt ist, eine ärztliche Verordnung einzulösen oder auch nur auf deren Inhalte zuzugreifen – ist bei diesen Apps nicht vorgesehen”.

Soll der Code des E-Rezeptes elektronisch übermittelt werden, eignen sich neben der erwähnten E-Rezept-App das System „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) oder ein digitaler Versand z. B. per E-Mail mit zusätzlicher Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Wir beraten Arztpraxen und Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern zum Datenschutz – praxisorientiert und vor Ort. Datenschutz Nordost unterstützt bei der gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzdokumentation

, der Schulung der Mitarbeiter und stellt bei Bedarf auch den Datenschutzbeauftragten.

Weitere Hinweise zum Thema Versand von E-Rezepten:

Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) vom 22. August 2022:
https://www.kvsh.de/praxis/praxisfuehrung/newsletter/erezept-ausstieg-aus-dem-rollout

Schreiben des ULD vom 19. August 2022 an die KVSH mit dem Ergebnis der Beratung zur Übersendung im Verfahren „E-Rezept“:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1413-eRezept.html