Im Juli 2024 veröffentlichte die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) einen Artikel mit dem Titel „No, Hashing Still Doesn’t Make Your Data Anonymous“. Diese Veröffentlichung wirft ein Schlaglicht auf eine weit verbreitete Technik zur vermeintlichen Anonymisierung von Daten – das sogenannte Hashing. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff, und warum sollten sich auch Unternehmen in Schwerin, Wismar oder Greifswald mit den Aussagen der FTC auseinandersetzen?
Was ist Hashing?
Hashing ist eine Methode, bei der ein beliebiger Datensatz – beispielsweise eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer – durch einen speziellen Algorithmus in eine andere, in der Regel kürzere Zeichenfolge umgewandelt wird. Das Ziel dabei ist, dass der ursprüngliche Datensatz nicht mehr direkt erkennbar ist. Ein gehashter Wert kann beispielsweise wie folgt aussehen: Aus der E-Mail-Adresse „max.mustermann@beispielfirma-gmbh.com“ wird nach einem Hashing-Prozess eine Zeichenfolge wie „5f4dcc3b5aa765d61d8327deb882cf99“. Für viele Unternehmen und Organisationen schien dies lange Zeit eine einfache und sichere Methode zu sein, um personenbezogene Daten zu schützen.
Das Problem mit dem Hashing
Doch die FTC warnt nun eindringlich davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen. Denn das Hashing alleine macht Daten nicht wirklich anonym. In vielen Fällen können sogenannte „Brute-Force-Angriffe“ oder die Nutzung von Datenbanken mit vorgefertigten Hashes dazu führen, dass gehashte Daten wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden können. Insbesondere, wenn schwache oder gängige Hashing-Algorithmen verwendet werden, steigt das Risiko einer erfolgreichen Re-Identifizierung drastisch an.
Das bedeutet: Auch wenn ein Datensatz durch Hashing scheinbar anonymisiert wurde, kann er unter bestimmten Umständen wieder einer bestimmten Person zugeordnet werden. Damit erfüllt er nicht mehr die strengen Anforderungen an Anonymisierung und Datenschutz, wie sie etwa in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefordert werden.
Relevanz für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
Für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern hat die Veröffentlichung der FTC erhebliche Implikationen. Die DSGVO fordert von Unternehmen, personenbezogene Daten sicher zu verarbeiten und zu schützen. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu empfindlichen Strafen führen. Wenn Unternehmen sich bisher auf Hashing als alleinige Methode zur Anonymisierung verlassen haben, sollten sie ihre Prozesse dringend überdenken.
Die FTC weist darauf hin, dass Hashing zwar ein nützliches Werkzeug in der Datenschutzpraxis sein kann, jedoch nicht als Allheilmittel betrachtet werden darf. Firmen sollten überlegen, welche zusätzlichen Maßnahmen – wie beispielsweise die Verwendung von „Salts“ (zufälligen Daten, die dem ursprünglichen Datensatz hinzugefügt werden, bevor dieser gehasht wird) oder die Kombination mit anderen Verschlüsselungstechniken – notwendig sind, um Daten tatsächlich zu anonymisieren und sicherzustellen, dass eine Re-Identifizierung nicht möglich ist.
Konsequenzen und Handlungsbedarf
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern stehen nun vor der Herausforderung, ihre Datenschutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Es reicht nicht mehr aus, sich auf traditionelle Methoden wie das Hashing zu verlassen. Vielmehr müssen umfassendere Sicherheitsstrategien entwickelt werden, die den heutigen Anforderungen gerecht werden.
Das bedeutet konkret:
- Überprüfung der genutzten Technologien: Unternehmen sollten analysieren, ob ihre derzeit eingesetzten Hashing-Algorithmen den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und ob sie durch zusätzliche Schutzmaßnahmen ergänzt werden sollten.
- Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter, insbesondere im IT-Bereich, sollten über die Limitationen von Hashing aufgeklärt und für die Risiken einer fehlerhaften Anonymisierung sensibilisiert werden.
- Dokumentation und Compliance: Im Rahmen der DSGVO müssen Unternehmen nachweisen können, dass sie angemessene Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergriffen haben. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation und regelmäßige Überprüfungen der Datenschutzstrategien.
Fazit
Die Warnung der FTC sollte auch in Mecklenburg-Vorpommern ernst genommen werden. Hashing allein reicht nicht aus, um personenbezogene Daten sicher zu anonymisieren. Die Experten von Datenschutz-Nordost stehen Ihnen gerne für eine Einschätzung zur Verfügung, ob und welcher Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen hinsichtlich der Anonymisierung von personenbezogenen Daten besteht.