Externer Datenschutzbeauftragter von Datenschutz Nordost für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Datenschutz an Schulen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern bilden die rechtlichen Grundlagen für den Datenschutz an Schulen. Die SchulDSVO konkretisiert die Anforderungen und Bestimmungen, die Schulen im Umgang mit personenbezogenen Daten beachten müssen. Wir zeigen Ihnen aus unserer Erfahrung praktikable Wege auf, um die rechtlichen Vorgaben der DSGVO und der SchulDSVO M-V erfolgreich umzusetzen und den Datenschutz an Schulen praxisorientiert zu gestalten.

Müssen Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern legen die gesetzlichen Vorgaben für den Datenschutz an Schulen fest. Öffentliche Schulen sind demnach verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Für Schulen in freier Trägerschaft ist die Rechtslage jedoch nicht eindeutig geregelt. Die Antwort des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, die uns von Datenschutz Nordost vorliegt, ist in dieser Hinsicht jedoch klar: In diesem nordöstlichen Bundesland werden Schulen in freier Trägerschaft den öffentlichen Schulen im Hinblick auf den Datenschutz gleichgestellt. Dies wird damit begründet, dass umfangreiche personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten von meist minderjährigen Schülerinnen und Schülern verarbeitet werden, die sich zudem in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. Daher ist es zwingend erforderlich, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Die externen Datenschutzbeauftragten führen regelmäßige Besuche an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern durch. Im Team arbeiten sie multifunktional daran, aufkommende Fragestellungen zu bearbeiten. Auf diese Weise können die Datenschutzbeauftragten an Schulen die bestmögliche Unterstützung und Fachlichkeit für das gesamte Spektrum des Datenschutzes anbieten.

Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten und möchten diese Aufgabe lieber extern vergeben?

Datenschutz Nordost bietet öffentlichen Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern die Unterstützung eines externen Datenschutzbeauftragten (ext. DSB) an. In dieser Funktion beraten wir umfassend zum Thema Datenschutz und helfen den Schulen dabei, die rechtlichen Datenschutzbestimmungen erfolgreich umzusetzen.

Datenschutz an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern –
Welche Aufgaben übernimmt ein externer Datenschutzbeauftragter?

Die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten zielen darauf ab, die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie weiterer relevanter Datenschutzvorschriften sicherzustellen.
Zu seinen zentralen Verantwortlichkeiten gehört die Beratung und Unterweisung des Verantwortlichen und dessen Mitarbeitenden hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO. Der Datenschutzbeauftragte führt Überwachungen und Stichprobenkontrollen beim Verantwortlichen durch, um die Befolgung der Datenschutzbestimmungen, die Effektivität der Datenschutzstrategien sowie die Implementierung von Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen und internen Überprüfungen zu gewährleisten.

Darüber hinaus unternimmt er regelmäßige Kontroll- und Beratungsbesuche, um spezifisch auf die Anforderungen des Datenschutzes einzugehen, wobei er besonderes Augenmerk auf die Anforderungen der DSGVO und relevante spezifische Vorschriften legt. Er organisiert Schulungen für Beschäftigte, um das Bewusstsein für Datenschutzthemen zu schärfen, und dient als wichtiger Ansprechpartner für alle Beteiligten, einschließlich Mitarbeiter, Schulaufsicht, Schüler und deren Erziehungsberechtigte, bei allen datenschutzbezogenen Anliegen.

Der Datenschutzbeauftragte arbeitet eng mit der Datenschutzaufsichtsbehörde zusammen, unterstützt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Planung und Implementierung von IT-Verfahren, führt Datenschutz-Folgenabschätzungen durch und hilft bei der Erstellung von Datenschutzdokumentationen. Er prüft außerdem das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten auf etwaige Datenschutzverstöße.

Des Weiteren berät er bei der Gestaltung von Formularen, Verträgen und internen Richtlinien, die Datenschutz und Datensicherheit betreffen, und hält den Verantwortlichen durch regelmäßige Updates zu aktuellen Datenschutzthemen informiert. Zudem organisiert er Jahrestreffen für den Erfahrungsaustausch unter Datenschutzbeauftragten.

Zusammenfassend trägt der externe Datenschutzbeauftragte eine Schlüsselrolle in der Förderung und Überwachung der Datenschutzpraktiken des Verantwortlichen bei, um die Konformität mit der DSGVO und anderen Datenschutzvorschriften sicherzustellen.

Der Datenschutzbeauftragte kann entweder ein Mitarbeiter des Verantwortlichen sein oder seine Aufgaben auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen (Art. 37 Abs. 6 DS-GVO). Diese Regelung ermöglicht ausdrücklich die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten (externen DSB). Insbesondere kleineren Einrichtungen und Schulen in privater Trägerschaft wird dadurch die Möglichkeit gegeben, fachliche Kompetenz zu bündeln und effektiv zu nutzen, ohne übermäßigen Aufwand zu betreiben.

Der externe Datenschutzbeauftragte ist für alle Datenschutzfragen und -aufgaben, die in der jeweiligen Einrichtung anfallen, gemäß Art. 39 DS-GVO zuständig. Nach Art. 38 Abs. 3 DS-GVO übt der Externe DSB seine Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei aus und unterliegt keiner Aufsicht. Unabhängig von der Bestellung eines DSB bleibt die verarbeitende Stelle (Verantwortlicher) sowie deren Leitung für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Die Aufsichtsrechte hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes stehen dem Landesdatenschutzbeauftragten M-V sowie der jeweiligen Rechts- und/oder Fachaufsichtsbehörde zu.



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Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten an Schulen, sondern auch bei der Bestellung von Informationssicherheitsbeauftragten.


Weiterführende Links zum Thema Datenschutz an Schulen in M-V:

EU-Datenschutzgrundverordnung

Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Schuldatenschutzverordnung

Bildnachweise

Bild von svklimkin auf Pixabay

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