Externer Datenschutzbeauftragter von Datenschutz Nordost für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Datenschutz an Schulen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Landesdatenschutzgesetz sind die rechtlichen Fundamente für den Datenschutz an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Die SchulDSVO präzisiert die Anforderungen und Bestimmungen, die Schulen im Umgang mit personenbezogenen Daten einhalten müssen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir praktikable Ansätze, um die rechtlichen Vorgaben der DSGVO und der SchulDSVO M-V erfolgreich umzusetzen und den Datenschutz an Ihrer Schule praxisorientiert zu gestalten.

Müssen Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Schulen in freier Trägerschaft, wie Privatschulen, müssen ebenfalls einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die DSGVO und das Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern bilden die grundlegenden gesetzlichen Vorgaben für den Datenschutz an Schulen. Öffentliche Schulen sind zweifelsfrei verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Für Schulen in freier Trägerschaft ist die Rechtslage zwar nicht eindeutig im Gesetz geklärt, jedoch geht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern davon aus, dass Schulen in freier Trägerschaft denselben Datenschutzanforderungen wie öffentliche Schulen unterliegen. Hintergrund ist die Verarbeitung umfangreicher personenbezogener und besonderer Kategorien personenbezogener Daten von meist minderjährigen Schülern, die sich zudem in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden.

Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten und möchten diese Aufgabe lieber extern vergeben?

Wir bietet öffentlichen Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern die Unterstützung eines externen Datenschutzbeauftragten (ext. DSB) an. In dieser Funktion beraten wir umfassend zum Thema Datenschutz und helfen dabei, die rechtlichen Datenschutzbestimmungen an Ihrer Schule oder Bildungseinrichtung erfolgreich umzusetzen.

Datenschutz an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern –
Welche Aufgaben übernimmt der externe Datenschutzbeauftragte?

Der externe Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung der DSGVO sowie weiterer datenschutzrelevanter Vorschriften sicherzustellen. Zu seinen zentralen Verantwortlichkeiten gehört die Beratung und Unterweisung des Verantwortlichen, hier häufig die Schulleitung oder Geschäftsführung und dessen Mitarbeitenden hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO. Der Datenschutzbeauftragte führt hierzu Überwachungen und Stichprobenkontrollen durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen, und organisiert Schulungen, um das Bewusstsein für Datenschutzthemen zu schärfen. Zudem ist er Ansprechpartner für alle Beteiligten, einschließlich Mitarbeiter, Schulaufsicht, Schüler und deren Erziehungsberechtigten bei allen datenschutzbezogenen Anliegen.

Der Datenschutzbeauftragte arbeitet eng mit der Datenschutzaufsichtsbehörde zusammen, unterstützt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Planung und Implementierung von IT-Verfahren, führt Datenschutz-Folgenabschätzungen durch und hilft bei der Erstellung von Datenschutzdokumentationen. Er prüft außerdem das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten auf etwaige Datenschutzverstöße und berät bei der Gestaltung von Formularen, Verträgen und internen Richtlinien, die Datenschutz und Datensicherheit betreffen.

Zusammenfassend trägt der externe Datenschutzbeauftragte eine Schlüsselrolle in der Förderung und Überwachung der Datenschutzpraktiken des Verantwortlichen bei, um die Konformität mit der DSGVO und anderen Datenschutzvorschriften sicherzustellen. Es ist selbstverständlich auch möglich, nur einen Teil der Aufgaben in Anspruch zu nehmen.

Der externe Datenschutzbeauftragte kann auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags agieren (Art. 37 Abs. 6 DSGVO). Diese Regelung ermöglicht ausdrücklich die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten und bietet insbesondere kleineren Einrichtungen und Schulen in privater Trägerschaft die kostengünstige Möglichkeit, fachliche Kompetenz zu bündeln und effektiv zu nutzen. Der externe Datenschutzbeauftragte ist für alle Datenschutzfragen und -aufgaben in der jeweiligen Einrichtung gemäß Art. 39 DSGVO zuständig. Nach Art. 38 Abs. 3 DSGVO übt der externe Datenschutzbeauftragte seine Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei aus. Unabhängig von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bleibt die verarbeitende Stelle verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes, während die Aufsichtsbehörde die Überwachung übernimmt.



„Datenschutz geht zur Schule“ schärft das Bewusstsein für den Datenschutz bei Schülern, unterstützt durch erfahrene Experten.

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Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten an Schulen, sondern auch bei der Bestellung von Informationssicherheitsbeauftragten.


Weiterführende Links zum Thema Datenschutz an Schulen in M-V:

EU-Datenschutzgrundverordnung

Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Schuldatenschutzverordnung

Bildnachweise

Bild von svklimkin auf Pixabay

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