Am 14. Mai 2024 wurde das bisherige Telemediengesetz (TMG) in das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) integriert. Zeitgleich wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, die digitale Dienste anbieten oder im Bereich Telekommunikation tätig sind.
Die Anpassungen erfolgten im Rahmen der Umsetzung der EU-Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und der EU-Verordnung über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Mit diesen Regelungen sollen der digitale Binnenmarkt gestärkt und die Rechte der Nutzer geschützt werden.
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG) und bringt mehrere wesentliche Neuerungen:
- Erweiterte Haftungsregelungen:
Plattformen und Hosting-Dienste werden stärker in die Verantwortung genommen, illegale Inhalte zu entfernen und zu melden. Unternehmen müssen proaktive Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle von Inhalten ergreifen. - Verpflichtung zur Transparenz:
Digitale Dienste müssen klare und transparente Informationen über ihre Richtlinien und Algorithmen bereitstellen. Dies umfasst die Offenlegung der Funktionsweise von Empfehlungs- und Ranking-Algorithmen. - Meldesysteme für illegale Inhalte:
Plattformen müssen benutzerfreundliche Systeme einrichten, über die Nutzer illegale Inhalte melden können. Diese Meldungen sind zeitnah zu bearbeiten und die betroffenen Inhalte gegebenenfalls zu entfernen.
Die Umbenennung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) spiegelt die erweiterte Zuständigkeit wider, die nun auch digitale Dienste umfassender einbezieht. Wichtige Aspekte sind:
- Erweiterter Datenschutz:
Die Datenschutzanforderungen werden erweitert und umfassen nun explizit auch digitale Dienste. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten durch digitale Plattformen und Dienste, - Verbraucherschutz:
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Verbraucherrechte im digitalen Raum umfassend gewahrt werden. Dies beinhaltet unter anderem klare Informationen über die Datennutzung und die Einwilligung der Nutzer zur Datenverarbeitung. - Sanktionen bei Verstößen:
Verstöße gegen die neuen Regelungen können zu empfindlichen Strafen führen. Unternehmen sind daher angehalten, ihre Compliance-Strategien zu überprüfen und anzupassen.
Wenn Sie als Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern digitale Dienste anbieten oder im Telekommunikationsbereich tätig sind, ergeben sich für Sie aus diesen Gesetzesänderungen mehrere wesentliche Implikationen. Sie müssen ihre internen Prozesse und Systeme überprüfen und sicherstellen, dass sie den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies umfasst insbesondere die Anpassung von Melde- und Überwachungsmechanismen sowie die Sicherstellung der Transparenzanforderungen. Außerdem müssen Sie Ihre Datensicherheitsmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls verstärken. Auch sollten Sie Ihre Mitarbeiter in Bezug auf die neuen Anforderungen schulen und sensibilisieren.
Das Team von Datenschutz Nordost ist für Sie da, wenn Sie hinsichtlich der Neuerungen eine Beratung wünschen um sicherzustellen, dass alle Aspekte der neuen Gesetze korrekt umgesetzt werden. Wir helfen Ihnen, potenzielle Rechtsrisiken zu minimieren und Sanktionen zu vermeiden.