Die Rechte der betroffenen Person sind ein zentrales Element der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie gewähren jeder Person, deren Daten verarbeitet werden, weitreichende Möglichkeiten, die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu behalten. Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen sicherstellen, dass diese Rechte eingehalten werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte betroffene Personen haben, was diese beinhalten und wie sie geltend gemacht werden können.
Was sind die Rechte der betroffenen Person?
Die betroffene Person ist jede Person, deren personenbezogene Daten von einem Unternehmen oder einer Organisation verarbeitet werden. Die DSGVO räumt diesen Personen verschiedene Rechte ein, um sicherzustellen, dass ihre Daten geschützt sind und sie darüber informiert sind, wie ihre Daten verwendet werden. Zu den wichtigsten Rechten gehören:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
- Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 DSGVO)
- Recht, nicht einer automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden (Art. 22 DSGVO)
Im Folgenden werden diese Rechte detaillierter erläutert.
Recht auf Auskunft
Das Recht auf Auskunft erlaubt es der betroffenen Person, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zudem kann die betroffene Person Informationen über die Art der Daten, den Zweck der Verarbeitung, die Empfänger der Daten und die Dauer der Speicherung anfordern. Unternehmen müssen auf Anfrage klare und verständliche Informationen bereitstellen.
Recht auf Berichtigung
Mit dem Recht auf Berichtigung kann die betroffene Person verlangen, dass unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigt oder ergänzt werden. Dieses Recht hilft, sicherzustellen, dass gespeicherte Daten stets korrekt und aktuell sind.
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Das Recht auf Löschung, oft auch als „Recht auf Vergessenwerden“ bezeichnet, gibt der betroffenen Person das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese nicht mehr erforderlich sind, die Einwilligung widerrufen wurde oder die Verarbeitung rechtswidrig war. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen das Recht auf Löschung eingeschränkt ist, z. B. wenn die Daten zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung erlaubt es der betroffenen Person, die Verarbeitung ihrer Daten einzuschränken, wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist oder die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat. In diesen Fällen dürfen die Daten nur noch gespeichert, aber nicht mehr aktiv verarbeitet werden.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Das Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht es der betroffenen Person, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Dieses Recht soll die freie Übertragbarkeit von Daten zwischen verschiedenen Diensten ermöglichen. Die betroffene Person kann auch verlangen, dass die Daten direkt von einem Verantwortlichen zu einem anderen übermittelt werden, wenn dies technisch machbar ist.
Rechte der betroffenen Person: Widerspruchsrecht
Das Widerspruchsrecht gibt der betroffenen Person das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Daten zur Direktwerbung oder zu statistischen Zwecken verarbeitet werden. Unternehmen müssen dann die Verarbeitung einstellen, es sei denn, sie können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die die Interessen der betroffenen Person überwiegen.
Recht auf Widerruf der Einwilligung
Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung sein. Nach dem Widerruf dürfen die Daten nicht weiterverarbeitet werden, es sei denn, es gibt eine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Recht, nicht einer automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden
Die DSGVO gibt der betroffenen Person das Recht, nicht einer automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, die rechtliche Auswirkungen auf sie hat. Dazu zählen Entscheidungen, die ohne menschliches Eingreifen getroffen werden, wie z. B. das Profiling. Betroffene Personen können in solchen Fällen verlangen, dass eine Entscheidung von einer natürlichen Person überprüft wird.
Wie werden die Rechte der betroffenen Person geltend gemacht?
Betroffene Personen können ihre Rechte durch eine formlose Anfrage an den Datenverantwortlichen geltend machen. Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats zu reagieren. Falls die Anfrage abgelehnt wird, muss die Ablehnung begründet werden. Betroffene Personen haben zudem das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Rechte verletzt wurden.
Fazit zu Rechte der betroffenen Person
Die Rechte der betroffenen Person sind ein wesentlicher Bestandteil der DSGVO und bieten umfassende Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten in transparenter und sicherer Weise verarbeitet werden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie Verfahren zur Erfüllung dieser Rechte implementiert haben, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten und Datenschutzverletzungen zu vermeiden.